FACEBOOK CUSTOM AUDIENCE
Listen-Variante verboten, Pixel-Variante noch erlaubt!
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat es 2017 bereits getan – und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies bestätigt: die Nutzung von „Facebook Custom Audience“ soll ohne vorherige Einwilligung des Nutzers verboten werden. Dabei gibt es jedoch zwei unterschiedliche Varianten der zielgruppengenauen Ansprache auf Facebook: einmal per hochgeladener Kundenliste auf Facebook oder per Nutzung des Facebook-Pixel auf der unternehmenseigenen Webseite. Ersteres ist nun verboten und die Pixel-Variante ist auch nur solange rechtskonform solange in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen wurde und der Nutzer ein Opt Out angeboten bekommen.